Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und die Mediathek der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte betreffend die Organisation, Planung und Durchführung von Kongressen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen (nachstehend „Veranstaltungen“) sowie die Angebote der Mediathek durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer:innen, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang C, 10179 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 95167 B zwischen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH und deren Vertragspartner:innen, Verbraucher oder Unternehmer, (nachstehend „Vertragspartner:innen“).

Ergänzend wird auf separate Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ausrichter von Veranstaltungen, insbesondere betreffend die Deutschen Rheumatologiekongresse und die Kongresse des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, verwiesen. Diese finden Sie im Zusammenhang mit der Buchung der Veranstaltungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jährlich stattfindenden Kongresse können von Jahr zu Jahr variieren, sodass stets die aktuellste Fassung die gültige ist.

Ferner wird ausdrücklich auf Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter wie etwa Vermietern oder Verpächtern von Tagungsräumen und Kongresszentren verwiesen, soweit die Leistungen der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH in den Räumlichkeiten Dritter stattfinden und von der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

Vertragspartner:innen sind Verbraucher, wenn der Zweck des Vertragsschlusses nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen, auch freiberuflichen, Tätigkeit d. Vertragspartner:innen zuzuordnen ist. Vertragspartner:innen sind Unternehmer (als natürliche Personen oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft), wenn der Zweck des Vertragsschlusses in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, auch freiberuflichen, Tätigkeit erfolgt.

1.2

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH. Im Übrigen ist die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner:innen sowie Regelungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH widersprechen, ausgeschlossen.

Für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die unter https://www.rheumaakademie.de/datenschutzhinweise eingesehen werden kann.

1.3

Angebote der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sind unverbindlich; sie stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag mit Vertragspartner:innen kommt erst nach ausdrücklicher Abgabe der Annahmeerklärung durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH in Bezug auf den zuvor durch Vertragspartner:innen abgegebenen verbindlichen Antrag zustande.
Vertragspartner:innen müssen vor erstmaliger Auswahl eines Angebots ein kostenloses Benutzerkonto auf der Webseite der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH, https://id.m-anage.com/Account/Register?context=OAUTH&shortname=https%3A%2F%2Fwww.rheumaakademie.de%2F&language=en-US.

Nachdem Vertragspartner:innen ein oder mehrere Angebote ausgewählt und in den Warenkorb gelegt haben, geben sie während des Bestell- bzw. Anmeldevorgangs an, ob sie Mitglied oder Nichtmitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) sind und welche Bezahlart sie wünschen. Bevor Vertragspartner:innen bei digitalen Inhalten (Mediathek) auf „zahlungspflichtig bestellen“ klicken können, müssen sie durch das Setzen eines Häkchens bei „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.“ und „Ich verlange und stimme ausdrücklich der Ausführung des Vertrages vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist zu. Mir ist bewusst, dass mein Widerrufsrecht mit dieser Zustimmung und dem Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.“ ihre Zustimmung abgeben. Bei Bestellung anderer als digitaler Inhalte oder Anmeldung zu Veranstaltungen müssen die Vertragspartner:innen ein Häkchen nur bei „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.“ setzen.
Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH schickt nach Erhalt des Antrages eine E-Mail mit der Annahme des Antrages nebst Rechnung an die Vertragspartner:innen. Damit kommt der Vertrag zustande.

Vertragspartner:innen haben beim Antragsprozedere dafür Sorge zu tragen, dass der von ihnen angegebene Kommunikationsweg (wie z.B. E-Mail) zutreffend ist und von ihnen regelmäßig eingesehen werden kann. Insbesondere ist darauf zu achten, dass etwaige E-Mails der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH nicht im SPAM-Ordner landen bzw. dieser ebenfalls regelmäßig eingesehen wird. Bei Fehlern (falsche E-Mail, falsche Anschrift etc.) kann es zu Verzögerungen in der internen Verarbeitung kommen mit der Folge, dass u.a. die Freischaltung digitaler Angebote ebenfalls mit einer Verzögerung oder gar nicht erfolgt. 

Der Vertragstext ist in deutscher Sprache. Vertragspartner:innen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, haben sich auf eigene Kosten eine hinreichende Übersetzung zu beschaffen.

Falls ein Antrag nicht angenommen wird, weil z.B. die maximale Platzanzahl für eine Veranstaltung bereits erreicht wurde, erhalten Vertragspartner:innen eine Benachrichtigung hierüber und, falls vorgesehen, erhalten die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für die Veranstaltung setzen zu lassen.

1.4

Mitglieder der DGRh in Weiterbildung sind berechtigt, einmal kalenderjährlich eine kostenfreie Teilnahme an einem Kurs für Ärztinnen und Ärzte oder an einem Kurs aus den Kursangeboten des Formats „Weiterbildung kompakt“ der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH in Anspruch zu nehmen. Der „Prüfungsvorbereitungskurs Rheumatologie“ ist davon ausgeschlossen. Der Teilnehmende tritt in Vorkasse, die Erstattung der Kursgebühr erfolgt nach Teilnahme an der Veranstaltung über die DGRh. Bei einer Absage der Teilnahme oder bei Nichterscheinen gelten die im Abschnitt 4.1 aufgeführten Fristen für den Rücktritt.

1.5 Teilnahmebescheinigung und CME-Punkte

Am Ende einer Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung und/oder ein Zertifikat, sofern folgende Kriterien erfüllt sind: Erfolgreicher Abschluss der Lernerfolgskontrolle (wenn diese für einen Kurs vorgesehen ist) und eine durchgängige Anwesenheit. Von allen Teilnehmenden, die ihre „Einheitliche Fortbildungsnummer“ (EFN) in die Teilnehmendenliste eintragen, übermittelt die Rheumaakademie nach der Veranstaltung die CME-Punkte an die Ärztekammer, wenn und soweit die zuvor benannten Kriterien ebenfalls erfüllt sind. Ärztenummern können bis zu einer Woche nach Erstmeldung der Veranstaltung bei der Rheumaakademie nachgereicht werden. Nach dieser Frist ist eine nachträgliche Punkteübermittlung an die Ärztekammer von Seiten der Rheumaakademie nicht mehr möglich.

 

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1

Die Preise der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2

Rechnungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sind ohne Abzug und sofort zur Zahlung fällig. In Fällen der Fälligkeit der Zahlung, die nach dem Kalender konkret bestimmt ist, kommen Vertragspartner:innen in Verzug durch Versäumung des Termins. In diesem Fall haben Vertragspartner:innen, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, Vertragspartner:innen, die Unternehmen sind, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Verzug zu zahlen.

Bei Bezahlung über eine Kreditkarte erfolgt ein automatischer Abgleich, die Freischaltung digitaler Inhalte erfolgt in diesen Fällen umgehend. Bei Bezahlung digitaler Inhalte über eine Rechnung erfolgt die Freischaltung der digitalen Inhalte nach Zahlungseingang und interner Bestätigung über den erfolgten Zahlungseingang.

Durch die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen werden weitere Schadensansprüche der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH nicht ausgeschlossen.

2.3

Vertragspartner:innen stehen unterschiedliche Zahlungsarten zur Verfügung:

2.3.1 Kreditkarte (Visa und Mastercard)

2.3.2 Rechnung

Die Mitteilung zu einzelnen Modalitäten der Zahlung erhalten Sie entweder vor oder nach erfolgter Bestellung.

 

3. Haftung und Schadenersatz

3.1

Schadensersatzansprüche der Vertragspartner:innen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden der Vertragspartner:innen, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner sind Schadensersatzansprüche der Vertragspartner:innen aus Verletzungen für Leben, Leib oder Gesundheit nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen besteht eine Haftung bei leicht fahrlässig verursachter Pflichtverletzung hinsichtlich Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten und nur soweit, wie ein Schaden vorhersehbar und mit ihm oder einem Schaden vergleichbarer Art typischerweise gerechnet werden musste. Wesentlich sind Vertragspflichten dann, wenn sie notwendig sind zur Vertragsdurchführung.

3.2

Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH ist im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen der Leistungsmöglichkeiten von der Leistungspflicht entbunden, ohne dass den Vertragspartner:innen Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH zustehen. Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. So können folgende Ereignisse als höhere Gewalt klassifiziert werden: Krieg (erklärt oder unerklärt), Streik, Aussperrung, Bürgerkrieg, Epidemie, Pandemie und sonstige plötzliche offensichtliche Krankheit großen Ausmaßes, Sanktionen, Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie.

Tritt ein Fall der Leistungshinderung wegen höherer Gewalt ein, so informiert die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH die Vertragspartner:innen hiervon umgehend.

3.3

Veranstaltungen der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH finden nur bei Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl statt. Eine Durchführungsgarantie besteht somit nicht. Findet eine Veranstaltung nicht statt, weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und wurde der für die Veranstaltung zu zahlende Betrag bereits entrichtet, so erhalten Vertragspartner:innen den bezahlten Betrag erstattet oder sie können den Betrag als Gutschrift für ein anderes Angebot der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH verwenden.

Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH behält sich vor, jederzeit, auch kurz vor einer Veranstaltung, die Referenten durch fachlich vergleichbare andere Referenten zu ersetzen, ohne dass den Vertragspartner:innen hieraus jedwede Ansprüche entstehen, insbesondere kein Rücktrittsrecht und kein Schadensersatzanspruch. Findet eine Veranstaltung nicht statt und erhalten die Vertragspartner:innen einen Alternativvorschlag, so entfällt der Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Veranstaltung, es sei denn, die Vertragspartner:innen können nachweislich an der neuen Veranstaltung nicht teilnehmen oder sie durch den neuen Termin zu spät käme (etwa weil die Inhalte der Veranstaltung für einen konkreten zeitlich gebundenen Anlass dienen sollten wie z.B. die Teilnahme an einer Prüfung).

 

4. Rücktritt, Kosten, Kündigung

4.1

Der Rücktritt von einer Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH erfolgt schriftlich oder per E-Mail an die Rheumatologische Fortbildungsakademie. Nach dem Eingang der Rücktrittserklärung wird die Stornierung im System vermerkt. Die Stornierung wird per E-Mail durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH bestätigt und ist mit Versand der E-Mail an die während des Antragsprozederes angegebene E-Mail-Adresse verbindlich.

4.2

Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (der Tag der Veranstaltung wird stets mitgezählt) werden keine Stornierungskosten erhoben.

Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, entstehen für Vertragspartner:innen Stornierungskosten in Hohe von 50% des Gesamtbetrages. Haben Vertragspartner:innen den ursprünglich zu zahlenden Betrag für die Buchung bereits entrichtet, so erhalten sie den Betrag abzüglich der Stornierungskosten auf das von Ihnen zur ursprünglichen Zahlung verwendete Zahlungsmittel zurück. Steht die Zahlung des ursprünglich zu zahlenden Betrages noch aus, so haben Vertragspartner:innen innerhalb einer Woche nach Rücktrittserklärung den Betrag in Höhe der Stornierungskosten unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen.

Bei Rücktrittserklärung ab sechs Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen entstehen Stornierungskosten in Hohe von 100% des Gesamtbetrages. Steht die Zahlung des ursprünglich zu zahlenden Betrages noch aus, so haben Vertragspartner:innen innerhalb einer Woche nach Rücktrittserklärung den Betrag in Höhe der Stornierungskosten unter Angabe der Buchungsnummer zu zahlen.

Bei Nachholen eines praktischen Blockes im Rahmen der Kurse für die Rheumatologische Fachassistenz (Grund- und Aufbaukurs) fallen zusätzlich 250,00 EUR Ausfallkosten an.

Bei Nachholen eines Theorie-Blockes im Rahmen der Kurse für die Rheumatologische Fachassistenz (Grund- und Aufbaukurs) fallen zusätzlich 100,00 EUR Ausfallkosten an.

4.3

Führen die Vertragspartner:innen eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durch, ohne ein wirksames Rücktrittsrecht ausgeübt oder den Vertrag mit der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH wirksam außerordentlich gekündigt zu haben, haben die Vertragspartner:innen die vertraglich vereinbarten Entgelte in voller Höhe an die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH zu zahlen.

 

5. Genehmigungen und Vorschriften

5.1

Die Vertragspartner:innen haben alle erforderlichen Genehmigungen, Abnahmen, Prüfung und dergleichen, die die Leistungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH betreffen, selbst auf eigene Kosten rechtzeitig zu beantragen, durchzuführen und der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

5.2

Soweit Mitarbeitende oder sonstige Servicekräfte der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH eingesetzt werden, haben die Vertragspartner:innen für entsprechende Pausen, Toiletten- und Umkleideräume, Verpflegung und witterungsgeschützte Arbeitsplätze auf eigene Kosten zu sorgen. Darüber hinaus sind die vorschriftsmäßigen Pausen und Arbeitszeiten einzuhalten und von den Vertragspartner:innen zu überwachen.

 

6. Marketing, Fotos, Copyright und Urheberrechte

6.1

Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Leistungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH erbracht werden oder Mitarbeitende oder sonstige Servicekräfte der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH tätig sind, zu Marketingzwecken Fotos-, Video- oder Filmaufnahmen durchzuführen, ohne hierfür Zahlungen an die Vertragspartner:innen zu leisten.

6.2

Sämtliche Fotos, Texte und Abbildungen in den Prospekten, E-Mails, Internetseiten oder sonstigen Geschäftsunterlagen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Die dort gezeigten Abbildungen und Fotos können von der Wirklichkeit leicht abweichen.

6.3

Die von der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH erstellten Pläne sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Inhalte der Leistungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sowie das Werk als Ganzes sind urheberrechtlich für die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH geschützt. Jede unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung in Form von Fotografien, Fotokopien, Mikrokopien oder anderen Verfahren, auch von Teil oder Auszügen für jegliche Zwecke werden von der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhaltes oder von Teilen hiervon in Datensysteme, Datenbanken oder die Verwendung des Verzeichnisses für gewerbliche, private oder andere Zwecke ist verboten. Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH übernimmt keine Haftung für Satz- oder Formfehler redaktioneller oder technischer Art.

 

7. Widerrufsbelehrung

7.1. Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Erhalt der Bestätigungsnachricht). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher an die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH eine eindeutige Erklärung über Brief oder E-Mail abgeben an:

Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6 · Aufgang C
10179 Berlin
info@rheumaakademie.de

7.2 Folgen des Widerrufs

Wenn ein Verbraucher einen Vertrag fristgemäß widerruft, sind die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt über den Zahlungsweg, der bei der Bestellung gewählt wurde.

Erbringt die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH auf Verlangen des Verbrauchers Leistungen innerhalb der Widerrufsfrist und erklärt der Verbraucher den Widerruf fristgemäß, so hat der Verbraucher einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen.

7.3 Verzicht auf das Widerrufsrecht

Nach § 356 Abs. 5 kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Verbraucher bei einem Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten seine ausdrückliche Zustimmung zu der Ausführung des Vertrages durch den Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist abgibt, der Unternehmer mit der Ausführung begonnen hat, der Verbraucher seine Kenntnis über das Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt und der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung nach § 312 f BGB zur Verfügung gestellt hat.

Widerrufsformular

 

8. Mediathek

8.1

In der Mediathek haben registrierte Vertragspartner:innen die Möglichkeit, sowohl entgeltliche als auch zum Teil unentgeltliche digitale Inhalte zu bestellen, die jeweils für eine Maximaldauer von 12 Monaten ab Zuverfügungstellung des Inhalts (Hochladen) in der Mediathek genutzt werden können. Nach Ablauf der 12 Monate wird der Inhalt aus der Mediathek gelöscht, sodass  Vertragspartner:innen nicht mehr darauf zugreifen können. Nach erfolgreicher Bestellung, wie unter 1.3 beschrieben, erhalten die Vertragspartner:innen die Möglichkeit, sich die Inhalte anzuschauen. Der Inhalt steht nach Buchung maximal 12 Monate zur Verfügung, wenn der Inhalt am selben Tag in die Mediathek hochgeladen worden ist. Erfolgt die Buchung später als das Hochladen, so verkürzt sich die Dauer, in der auf den Inhalt zugegriffen kann um so lange, wie der Inhalt bereits hochgeladen war. Die Dauer der Zugriffsmöglichkeit, auch wenn sie wesentlich kürzer als 12 Monate sein sollte, wirkt sich nicht auf die Kosten für die Buchung aus. Insbesondere können keine niedrigeren Preise für die Buchung durch die Vertragspartner:innen verlangt werden.

8.2

Der Zugang zu dem gebuchten Inhalt ist nicht exklusiv, nicht übertragbar auf Dritte und darf nicht gegen Entgelt Dritten zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere dürfen Vertragspartner:innen die gebuchten Inhalte nicht vervielfältigen (zwischenzeitliches technisch notwendiges Speichern während des Bufferns ausgenommen) und Dritten zur Verfügung stellen.

Auch ist das „Mithören oder -gucken“ von Dritten untersagt.

Es wird darauf hingewiesen, dass solche und vergleichbare Handlungen Straftaten nach dem UrhG und §§ 201 ff., 263 ff. StGB darstellen könnten.

8.3

Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH schuldet keinen Lernerfolg und haftet nicht für die Richtigkeit des gebuchten Inhalts. Die richtige Analyse der Inhalte, die Aktualität der Erkenntnisse und vor allem Anwendung nach allen Regeln der medizinischen Kunst obliegt alleine den Vertragspartner:innen.

8.4

Vertragspartner:innen haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die gebuchten Inhalte auf ihren Endgeräten fehlerfrei wiedergegeben werden können. Kurzzeitige Störungen, die seitens der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH herrühren, gewähren keinen Anspruch auf Erstattung der Buchungskosten. Bei Störungen des Abrufens der gebuchten Inhalte haben Vertragspartner:innen die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH umgehend zu informieren, welche sich nach besten Möglichkeiten um eine zeitnahe Behebung der Störung kümmern wird, sollte die Störung in ihrem Machtbereich sein.

Wartungsarbeiten an den Servern und anderen technischen Einrichtungen, die zu kurzzeitigen Ausfällen führen können, stellen keine Störung dar.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1

Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung zwischen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH und der Vertragspartner:innen ist ausschließlich Berlin.

9.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

9.3

Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH. Dies gilt ebenso für Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt.

Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6 · Aufgang C
10179 Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Deutschen Rheumatologiekongress 2024

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das umfassende Rechts- und Vertragsverhältnis, das begründet wird, um im Jahr 2024 die Teilnahme einzelner oder mehrerer Teilnehmenden am Deutschen Rheumatologiekongress 2024 (im Folgenden „Kongress“) und der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH (im Folgenden „Organisator“) zu ermöglichen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.

1.2 Im Rahmen von Kooperationen tritt der Organisator bei Darstellung von Leistungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler von Leistungen auf. Im Falle einer Buchung solcher Leistungen kommen die jeweilige Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem Drittanbieter / Leistungserbringer zustande. Dies betrifft die Nutzung des Kongressportals m-anage (www.m-anage.com), der Kongress-App sowie des Online-Kongresses, für die besondere Regelungen gemäß der Nutzungsbedingungen der JMarquardt Technologies GmbH gelten.

1.3 Die Regelungen dieser AGB sind integraler Zusatz zu den AGB des Organisators (siehe Link am Ende nach diesen AGB), sodass Letztere und diese AGB als ein einheitliches Regelungswerk gelten, soweit es sich um die Teilnahme am Deutschen Rheumatalogiekonress 2024 handelt. Bei widersprüchlicher Auslegung gelten die Regelungen dieser AGB.

1.4 Ferner erklären sich Teilnehmende mit Anmeldung zum Kongress mit sämtlichen AGB Dritter einverstanden, die unmittelbar an der Umsetzung des Kongresses beteiligt sind. Insbesondere sind es die AGB, die für die Kongressräumlichkeiten gelten. Diese sind abrufbar unter folgendem Link:

https://www.duesseldorfcongress.de/agb/

 

2. Anmeldung zum Kongress / Buchungsbestätigung

2.1 Die Anmeldung zum Kongress erfolgt über das Kongressportal m-anage (www.m-anage.com) sowie ausschließlich für Individualbuchungen über Kongress-App und Online-Kongress. Eine Teilanmeldung ist nur für als einzeln buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich. Das Buchungsangebot des Organisators im Kongressportal sowie in der Kongress-App und im Online-Kongress stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Mit der Buchung des Kongresstickets durch Betätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Anmeldende einen verbindlichen Antrag ab. Erst mit der auf den Eingang der Buchung folgenden Anmeldebestätigung / Buchungsbestätigung des Organisators kommt der Vertrag zustande. Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Anmeldebestätigung / Buchungsbestätigung und diesen Geschäftsbedingungen für den Kongress ersichtlich, die auch im Internet auf der Kongress-Website unter https://dgrh-kongress.de/agb abrufbar sind.

2.2 Für die Kongressteilnahme ist die Registrierung online über das Kongressportal m-anage erforderlich. Nach Registrierung im Portal steht dem Teilnehmenden das Ticket „Kongressteilnahme“ im Bereich „Anmeldung“ im Benutzerkonto zur Verfügung. Nach Buchung dieses Tickets (durch Betätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“) ist der Teilnehmende verbindlich zum Kongress angemeldet. Bei Buchung der „Kongressteilnahme Präsenz inklusive Online“ erhalten Teilnehmende neben der Buchungsbestätigung ihren persönlichen QR-Code per E-Mail zugesandt, mit dem sie Zugang zum Kongress und die Kongressunterlagen erhalten. Alle Teilnehmenden sind berechtigt, auf die Online-Inhalte des Kongresses zuzugreifen. Zugang erhalten sie durch Log-in über ihr persönliches Benutzerkonto im Kongressportal m-anage bzw. in der Kongress-App oder im Online-Kongress.

2.3 Der Organisator ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen aus wichtigem Grund, z. B. bei Zahlungsverzug etc. von der – ggfls. weiteren - Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Minderungsanspruch des Teilnehmenden.

2.4 Nutzungsberechtigte Teilnehmende sind ausschließlich angemeldete, registrierte Personen. Die Weitergabe der Zugangsdaten gilt als Missbrauch. Der Organisator ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.

2.5 Namensänderungen können ausschließlich unter Beibehaltung der Identität des Teilnehmenden, bei Schreibfehlern während der Anmeldung oder aufgrund offizieller Namensänderungen, etwa durch Heirat (Nachweis erforderlich), ausgeführt werden. Je Namensänderung fallen zu Lasten des Teilnehmenden pauschal Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 Euro an. Namensänderungen sind bis zwei Wochen vor Kongressbeginn zu melden. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

2.6 Ein Austausch/Auswechseln von angemeldeten Teilnehmenden ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte es sich um einen neuen/anderen Teilnehmenden handeln, ist eine Neuanmeldung zwingend erforderlich. Ausnahmen sind nur bei gleichem Ticket- und Teilnehmertyp und nach Vereinbarung möglich, wenn ein Anmelder ein Kontingent von mindestens 10 Teilnehmenden gebucht hat und bis zu 1/10 der Teilnehmenden ausgetauscht werden sollen.

 

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kongressbeschreibung des Organisators (Vor- / Hauptprogramm des Kongresses auf der Kongress-Website dgrh-kongress.de). Bezüglich des Inhaltes und Ablaufes des Kongresses bleiben geringfügige Abweichungen von der Kongressbeschreibung vorbehalten. Der Organisator behält sich vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referierende durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter des Kongresses gewahrt. Der Organisator benachrichtigt die Teilnehmenden über gewichtige Änderungen.

3.2 Die Kongresssprache ist grundsätzlich Deutsch, ggf. Englisch für ausgewählte Kongressvorträge. Es erfolgt keine Simultanübersetzung.

3.3 Die Teilnahme ist während des Kongresses entsprechend der Kongressbeschreibung verfügbar. Das Angebot einer Online-Live-Teilnahme steht ab Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen zur Nutzung des Kongresses – insbesondere Verbindung zum Internet, Verwendung eines aktuellen Internetbrowsers sowie bei Online-Vorträgen ein funktionsfähiger Lautsprecher – obliegt dem Teilnehmenden auf eigene Kosten und eigene Verantwortung. Bei Misslingen der Online-Live-Teilnahme entsteht dem Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren.

3.4 Nutzungsberechtigte Teilnehmende mit Buchung „Kongressteilnahme Präsenz inklusive Online“ erhalten ihre Kongressunterlagen in Papierform am Veranstaltungsort.

 

4. Teilnahmegebühr

4.1 Sofern es sich um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt und nichts Anderweitiges vereinbart ist, versteht sich die Teilnahmegebühr jeweils pro Person. Bei Buchung „Kongressteilnahme inkl. Präsenz“ umfasst die Gebühr u. a. den Zugang zu den wissenschaftlichen Veranstaltungen, zur Fachausstellung, dem Get-together, die Bereitstellung der Kongressunterlagen sowie den Zugriff auf die Online- sowie die On-Demand-Inhalte. Die Gebühr für die ausschließliche Online-Teilnahme umfasst u. a. den Online-Zugang zu online angebotenen wissenschaftlichen Veranstaltungen (umfassen nicht das gesamte Kongressangebot), die ePoster-Lounge, die Kongress-App sowie die On-Demand-Inhalte. Die vollständigen in der Teilnahmegebühr enthaltenen Leistungen sind der Kongress-Website und dem Vor- bzw. Hauptprogramm des Kongresses zu entnehmen. Änderungen bleiben vorbehalten.

4.2 Für die Inanspruchnahme einer reduzierten Teilnahmegebühr gemäß der Tarifübersicht auf der Kongress-Website oder im Kongressportal m-anage bzw. in der Kongress-App und im Online-Kongress ist die Kopie eines Nachweises oder eine Mitgliedsnummer für die Gewährung der Reduzierung mit der Anmeldung unaufgefordert einzureichen. Eine spätere Reduzierung nach Buchungsbestätigung der Anmeldung ist ausgeschlossen.

4.3 Sämtliche Preise zur Teilnahme am Kongress sind in Euro angegeben, einzelne Preise gelten inklusive derzeit geltender Umsatzsteuer in Höhe von 19 % und sind entsprechend ausgewiesen.

4.4 Teilnahmegebühren sind umsatzsteuerfrei - im Namen und auf Rechnung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V., Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, 10179 Berlin, Steuernummer 30/491/31839 (einschlägig ist der §4 Nr. 22 UStG) - und mit dem Eingang der Buchungsbestätigung inkl. Rechnung beim Teilnehmenden innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zu zahlen.

4.5 Die Teilnahme am Kongress ist ohne Zahlung der Teilnahmegebühr nicht möglich.

 

5. Zahlung und Rechnungsänderung

5.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der durch den Organisator ausgestellten Rechnung. Der ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung einschließlich ggf. geltender USt. ist entweder per Überweisung auf die in der Rechnung genannten Konten oder per Kreditkarte zahlbar.

5.2 Verzug tritt 14 Tage nach dem Zugang der Rechnung des Organisators beim Teilnehmenden ohne gesonderte Mahnung ein, wenn und soweit der Gesamtpreis nicht ausgeglichen ist. Der Organisator ist in diesem Fall berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von pauschal 20,00 EUR zu berechnen sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 bzw. Abs. 2 BGB) p. a. zu fordern. Wenn der Organisator einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmende berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist, als vom Organisator geltend gemacht.

5.3 Maßgeblich für die Ausstellung der Rechnung sind die Angaben zu Rechnungsempfänger und -anschrift im Kongressportal m-anage bzw. in der Kongress-App und im Online-Kongress bei der Anmeldung. Rechnungsänderungen führt der Organisator gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro aus.

 

6. Stornierung

6.1 Stornierung der Anmeldungen eines Teilnehmenden

6.1.1 Erklärungen zu Änderungen und Stornierungen bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB. Hierfür ist eine Erklärung über eine E-Mail ausreichend. Ein Anspruch auf Änderung und die Wirksamkeit eines Stornos werden durch den Organisator in Textform bestätigt. Mündliche Absprachen sind unverbindlich, solange sie nicht vom Organisator schriftlich bestätigt werden.

6.1.2 Bei Zugang der Stornierung der Kongressteilnahme bis vier Wochen vor Kongressbeginn wird dem Teilnehmenden der volle Betrag der Teilnahmegebühr erstattet.

Ab vier Wochen vor Kongressbeginn ist eine Stornierung und Erstattung der Teilnahmegebühr nicht mehr möglich. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Teilnehmende.

6.1.3 Für eine Stornierung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR einschließlich gesetzl. USt. berechnet, die von dem zu erstattenden Betrag einbehalten und verrechnet wird.

6.1.4 Für Zusatzangebote (Kurse der Rheumaakademie o. ä.) gelten die vorstehenden Bedingungen nicht.

6.2 Stornierung im Fall der Buchung eines Kontingentes/der Gruppenanmeldung

6.2.1 Es gelten die Bedingungen gemäß Ziffer 6.1.1 entsprechend.

6.2.2 Bei Zugang der Stornierung der Kongressteilnahme bis drei Wochen vor Kongressbeginn und Kontingenten bis 30 zugangsberechtigten Teilnehmenden, die bei Anmeldung namentlich benannt sein müssen, werden dem Anmeldenden die Teilnahmegebühren für die stornierten Teilnehmenden in voller Höhe erstattet. Im Falle der Stornierung von mehr als 30 zugangsberechtigten Teilnehmenden bis drei Wochen vor Kongressbeginn werden dem Anmeldenden 50 % der Teilnahmegebühren erstattet.

Bei Zugang der Stornierung der Kongressteilnahme bis zwei Wochen vor Kongressbeginn werden dem Anmeldenden für Kontingente ab 30 Teilnehmenden für bis zu 10 % des Kontingentes die Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.

Für die Stornierung wird dem Bestellenden des Kontingentes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro einschließlich gesetzl. USt. berechnet, die von dem zu erstattenden Betrag einbehalten und verrechnet wird. Bei Stornierung eines größeren Teils des Kontingentes, bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt sowie bei Nichtinanspruchnahme der Zugangsberechtigung durch Teilnehmende erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.

6.2.3 Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Anmeldende/Bestellende.

 

7. Absage durch den Organisator

Der Organisator behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen nicht vom ihm zu vertretenden Gründen insbesondere bei höherer Gewalt (ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, wie z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien) ohne Fristeinhaltung abzusagen. Der Organisator ist dann verpflichtet, dem Teilnehmenden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück zu erstatten. Der Organisator informiert den Teilnehmenden über die Absage der Veranstaltung. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit der Organisator und seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Der Organisator verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

 

8. Haftung

8.1 Die Teilnahme am Kongress erfolgt auf eigene Gefahr.

8.2 Der Organisator haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden (z. B. entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen etc.), die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Organisators bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder durch eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

8.3 Haftet der Organisator gemäß Ziffer 8.2 für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der Organisator bei Beauftragung aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

8.4 Haftet der Organisator gemäß Ziffer 8.2 oder Ziffer 8.3 für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Organisators sind, ist die Haftung des Organisators ebenfalls auf den unter Ziffer 8.3 genannten Schadensumfang begrenzt.

8.5 Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche des Teilnehmenden gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Organisators, insbesondere Referierende und Lieferanten sowie Dienstleister.

8.6. Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben sowie die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.

8.7 Wissenschaftliche Veranstaltungen im Rahmen des Kongresses werden von kompetenten und qualifizierten Moderatoren und Referierenden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Organisator übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

 

9. Schriftformerfordernis, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kongressteilnehmende bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam.

9.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.4 Ist der Teilnehmende Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin.

9.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmenden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Organisator unbestritten oder anerkannt sind. Zudem hat der Teilnehmende ein Zurückbehaltungsrecht nur dann, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

10. Datenschutz; Widerspruch

10.1 Der Organisator schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmenden werden die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts beachtet. Die aktuelle Datenschutzerklärung des Organisators ist im Kongressportal m-anage abzurufen bzw. einzusehen. Über folgenden Link kann die Datenschutzerklärung abgerufen werden: dgrh-kongress.de/datenschutz

10.2 In Fällen, in denen der Organisator personenbezogene Daten auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. e oder f DSGVO verarbeitet, haben diese Personen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einzulegen. Der Organisator verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Etwaiger Widerspruch ist per E-Mail zu richten an: info@dgrh-kongress.de.

10.3 Zur Prüfung ausschließlich berechtigter, nicht missbräuchlicher Teilnahme werden die Daten der Teilnehmenden bei Zugriff auf die Online-Inhalte wie folgt erfasst und behandelt: Es wird über die mit der Anmeldung selbst übermittelten Informationen hinaus protokolliert, zu welcher Zeit und mit welcher Dauer Teilnehmende auf welche Bestandteile (Kongressveranstaltungen, Diskussionen, Ausstellungen etc.) der Seite zugreifen. Weiterer Zweck der Erfassung dieser Nutzungsdaten ist die Erfassung der Anwesenheitszeiten zur Erlangung der Fortbildungspunkte entsprechend den Richtlinien der Ärztekammer Nordrhein. Diese Nutzungsdaten bleiben auf dem System auch nach einer Abmeldung gespeichert. Bei der Nutzung werden Cookies (kleine Textdateien) auf dem Rechner gespeichert, ohne die das Lernangebot nicht genutzt werden kann. Die Daten löschen wir in der Regel spätestens 60 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, es sei denn es stehen der Löschung gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegen.

 

11. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

Im Rahmen des Kongresses fertigt der Organisator bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende mit der unentgeltlichen Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf den Internetseiten, in den Printmedien und sozialen Medien sowie zu weiteren Informations- und Werbezwecken des Organisators sowie der Sponsoren und Partner der Veranstaltung einverstanden.

Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen beim Organisator. Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen der Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Organisators. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.

Hinweis für die Online-Inhalte: Sollten Sie keine Aufzeichnung während der Live-Session wünschen, schalten Sie Ihre Kamera- und Mikrofonfunktion aus. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung im Kongressportal m-anage.


Hinweis: Sie finden die AGB des Organisators unter https://www.rheumaakademie.de/agb