Page 115 - JAHRESPROGRAMM 2024 - Fort- und Weiterbildungsangebote
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wesentlicher Vertragspflichten die Haftung vollständig. Die vorstehen-
           den Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Rheumatologischen
           Fortbildungsakademie GmbH zurechenbaren Körper- oder Gesund-
           heitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

       3.2   Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH ist im Falle höherer
           Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen der Leis-
           tungsmöglichkeiten von der Leistungspflicht entbunden, ohne dass dem
           Vertragspartner Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gegen die
           Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH zustehen. Als höhere
           Gewalt gelten auch Transportbehinderungen und Betriebsstörungen bei
           der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH und dem Ver-
           tragspartner.

       4. Rücktritt, Kündigung
       4.1   Der Rücktritt des Vertragspartners von dem mit der Rheumatologischen
           Fortbildungsakademie GmbH geschlossenen Vertrag ist außerhalb der
           gesetzlichen Vorschriften nicht zulässig. Etwa bestehende gesetzliche
           ordentliche Kündigungsrechte werden hiermit ausgeschlossen. Ein
           etwaiges Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon
           unberührt.

       4.2   Führt der Vertragspartner eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht
           durch, ohne ein wirksames Rücktrittsrecht ausgeübt oder den Ver-
           trag mit der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH wirksam
           außerordentlich gekündigt zu haben, hat der Vertragspartner die ver-
           traglich vereinbarten Entgelte in voller Höhe an die Rheumatologische
           Fortbildungsakademie GmbH zu zahlen.

       5. Genehmigungen und Vorschriften
       5.1   Der Vertragspartner hat alle erforderlichen Genehmigungen, Abnah-
           men, Prüfungen und dergleichen, die die Leistungen der Rheumatolo-
           gischen Fortbildungsakademie GmbH betreffen, selbst auf eigene Kos-
           ten rechtzeitig zu beantragen, durchzuführen und der Rheumatologi-
           schen Fortbildungsakademie GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

       5.2   Soweit Mitarbeitende oder sonstige Servicekräfte der Rheumatologi-
           schen Fortbildungsakademie GmbH eingesetzt werden, hat der Ver-
           tragspartner für entsprechende Pausen, Toiletten- und Umkleideräume,
           Verpflegung und witterungsgeschützte Arbeitsplätze auf eigene Kosten



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