Page 114 - JAHRESPROGRAMM 2024 - Fort- und Weiterbildungsangebote
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für

       Veranstaltungen der Rheumatologischen
       Fortbildungsakademie GmbH



       1. Allgemeine Bestimmungen
       1.1   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
           Rechtsgeschäfte bezüglich Organisation, Planung und Durchführung
           von Kongressen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen (nachstehend
           „Veranstaltungen“) durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie
           GmbH, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang C, 10179 Berlin, eingetra-
           gen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 95167 B,
           zwischen der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH und
           deren Vertragspartnern (nachstehend „Vertragspartner“).

       1.2   Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder
           ergänzende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der
           Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH. Im Übrigen ist die
           Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
           sowie Regelungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
           der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH widersprechen,
           ausgeschlossen.

       1.3   Angebote der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH sind
           unverbindlich.

       2. Preise, Zahlungsbedingungen
       2.1   Die Preise der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH verste-
           hen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

       2.2   Rechnungen der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH sind
           ohne Abzug und sofort zur Zahlung fällig.

       3. Haftung und Schadenersatz
       3.1   Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH haftet bei Vor-
           satz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen
           Pflichtverletzung durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie
           GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfinnen und -gehilfen ist die Haftung
           jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
           Gegenüber Unternehmen entfällt bei leicht fahrlässiger Verletzung un-

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