Page 34 - JAHRESPROGRAMM 2024 - Fort- und Weiterbildungsangebote
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Medizinische Begutachtung in der

       Rheumatologie Teil 1 & Teil 2



       Zielgruppe
       Rheumatolog:innen aus Klinik und Praxis, in Weiterbildung und die die
       Fachkunde als medizinische:r Gutachter:in erwerben wollen, Orthopäd:in-
       nen mit Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie.
       Erkenntnisgewinn
          Vorbereitung und Durchführung rheumatologischer Gutachten,
         insbesondere für Versicherungsträger und Sozialgerichte
          Messinstrumente und Konzept der ICF für die Begutachtung
          Begutachtung von Schmerz
          Arbeitsmedizinische und berufskundliche Aspekte in der Begutachtung

       Ziel des Kurses ist es, die Spezifika rheumatologischer Begutachtung zu
       vermitteln.

       Inhalte
       Der zweitägige Kurs „Medizinische Begutachtung in der Rheumatologie“
       wird als fachspezifisches Modul Innere Medizin / Rheumatologie innerhalb
       des Bundesärztekammer-Curriculums „Medizinische Begutachtung“ bei der
       jeweiligen Ärztekammer des Veranstaltungsortes beantragt.

       In Verbindung mit den Basismodulen I und II des Curriculums kann die
       Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Medizinischer Gut-
       achter“ erworben werden!


       Die Inhalte des Kurses sind sehr praxisorientiert und präsentieren zunächst
       Rheuma, Alltag und Arbeit mit Häufigkeit und Trends der Funktionsein-
       schränkungen, Prognoseindikatoren und Komorbiditäten. Auch Häufigkeit
       und Trends der AU, Erwerbsminderung, Erhalt der Erwerbstätigkeit und
       der Bedeutung von Arbeit werden besprochen. Konkret geht es dann um
       die medizinische Begutachtung nach dem Finalitätsprinzip mit Bezug auf
       medizinische und berufliche Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und
       Berufsunfähigkeit, gefolgt von Begutachtungen im Schwerbehindertenrecht
       mit GdB, Merkzeichen und Nachteilsausgleichen. Ein weiterer Schwerpunkt
       liegt auf Gutachten für Sozialgerichte und Lebensversicherungen. Dabei
       werden die wichtigsten entzündlich-rheumatischen Krankheiten aus gutach-
       terlicher Sicht besprochen und die schwierige Begutachtung von Schmerz

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